Motoryachtverband Schleswig-Holstein
 

Neuer Vorstand nimmt die Arbeit auf!

Betrugsfällen mit manipulierten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (ZAC) warnt vor einem Anstieg an Betrugsfällen mit manipulierten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen.

Durch sogenannte BEC­Scams (Business­E­Mail Compromise) sind in letzter Zeit Sportvereine verstärkt betroffen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime Schleswig-Holstein.

Die ZAC ist erste Anlaufstelle für Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen in Schleswig-Holstein rund um das Thema Cybercrime. Hier stehen werktags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Hotline +49 431 160-42727 kompetente Mitarbeitende für Fragen und Antworten sowie etwaige Sachverhaltsaufnahmen zur Verfügung.

Feb.
2025

     Yachtfestival im                      Hamburger               Yachthafen in Wedel  

Mitteilung an die Mitgliedsvereine im MYV – SH

Unser Verband möchte sie, (Vorstand und eure Mitglieder) informieren und einladen.

Yachtfestival  im Hamburger Yachthafen in Wedel

Wie sie dem Flyer entnehmen können veranstalten die Verbände Niedersachsen, Hamburg, und Schleswig Holstein, gemeinsam, vom Freitag. den 05. bis Sonntag den 07. September 2025, eine maritime Veranstaltung welche sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Solche Veranstaltungen dienen nicht nur zum Boote schauen, vielmehr auch zum Austausch unter den Verbänden und Vereinen.

Unsere Bitte, nutzen sie die Gelegenheit, und haben Sie und ihre Familie, oder mit ihren Mitgliedern, eine erlebnisreiche Zeit im Hafen Wedel.

Ihre Anreise nach Wedel ist mit PKW, Wohnmobil, oder mit Boot möglich.             Bei letzterem bitte Bootsdaten Bernd Sitter mitteilen, das evtl. Liegeplatz im Hafen vorgemerkt werden kann.                                                                                  Meldeschluss hierfür ist in jedem Fall am Sonntag den 20.07.2025

Nähere Info entnehmen Sie bitte im Internet https://www.yachtfestival.de

Oder berndsitter@gmx.de

Pressemitteilung: zur Verleihungsveranstaltung der Blauen Flagge für Schleswig-Holstein und Hamburg in Geesthacht

Der Motor-Yacht-Club-Geesthacht e.V. wurde in diesem Jahr zum 32. Mal mit der Blauen Flagge ausgezeichnet. Die Veranstaltung fand am Sonntag, den 25.05.2025 um 11 Uhr im Vereinshaus des Motor-Yacht-Club-Geesthacht e.V. statt.

Im 39. Jahr der Blauen Flagge werden 2025 in der Bundesrepublik Deutschland 87 Sportboothäfen und 36 Badestellen an Küsten und Binnengewässern mit dem Nachhaltigkeitslabel „Blaue Flagge“ ausgezeichnet. 

In Schleswig-Holstein und Hamburg erhielten 14 Sportboothäfen diese Auszeichnung. International wehen bereits in 51 Staaten mehr als 5.100 Blaue Flaggen an ausgezeichneten Badestellen, Sportboothäfen und Touristenbooten. 

Veranstaltungsablauf: Begrüßung: Carsten Buck – 1. Vorsitzender des Motor-Yacht-Club-Geesthacht e.V. Grußworte: Melanie Grimm – 1. Stadträtin der Stadt Geesthacht Carsten Engelbrecht - 1. Vorsitzender des Kreissportverbandes Herzogtum Lauenburg Anette Platz - Fachdienstleiterin Fachdienst Umwelt bei der Stadt Geesthacht Bernd Sitter – 1. Vorsitzender des Motoryachtverbandes Schleswig-Holstein Herbert Manz – 2. Vorsitzender vom Hamburger Motorbootverband Tobias Wanierke - Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung Auszeichnung: Tobias Wanierke - Nationaler Koordinator Blaue Flagge (DGU) Übergabe der Blauen Flaggen und Urkunden an die Vertreter der Sportboothäfen Weiterhin wurden ausgezeichnet (Anzahl der Jahre mit der Blauen Flagge): • Gemeinde Maasholm (38) • ancora Marina GmbH & Co. KG (30) • Segler-Verein-Lemkenhafen-Fehmarn e.V. (36) • SSPO e.V. Sportboothafen Sankt Peter-Ording (28) • Möllner Motorboot-Club e.V. (29) • Wassersportverein Mölln von 1925 e.V. (31) • Lübecker Motorboot-Club (36) • Hafen Orth GmbH (27) • Tourismus-Service Grömitz (26) • Marina Heiligenhafen Heilighafener Verkehrsbetriebe (24) • Stadtwerke Neustadt in Holstein • City Sporthafen Hamburg e.V. • Bay Kiel (21) (30) (1) 

Die Blaue Flagge wird von der „Foundation for Environmental Education“ (FEE) vergeben. Die FEE ist eine Nicht-Regierungsorganisation, die in den einzelnen Ländern durch entsprechende Organisationen vertreten wird. 

In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. 

Was symbolisiert die Blaue Flagge für Badestellen und Sportboothäfen? 

• Sehr gute Ausstattung im Bereich Infrastruktur und Sicherheit 

• Ausgezeichnete Wasserqualität 

• Sensibler Umgang mit Umwelt und Natur 

• Umweltkommunikation und Nachhaltigkeitsbildung für Mitglieder, Gäste, Einwohner und Mitarbeitende 

• Stetige Verbesserung im Bereich Abfallentsorgung, Energie- und Wasserverbrauch 

• Sichtbare Verpflichtung, diese Werte einzuhalten und aktiv zu leben 

Alle Ausgezeichneten müssen einen Kriterienkatalog erfüllen und jährlich ihre vorbildliche Umweltarbeit und Umweltkommunikation erneut nachweisen. Weiteren Informationen erhalten Sie in unserem Pressebereich auf der Internetseite www.blaue-flagge.de Kontakt: Tobias Wanierke BLAUE FLAGGE Nationale Koordination Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. Goethestr. 64 99096 Erfurt Germany Tel. +49-170-1089918 Mail: blaue.flagge@umwelterziehung.de

Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nummer 2025/102 vom 21. März 2025

Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sediment- Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig- holsteinischen Bereich der Nordsee 

" Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 27. Februar 2025 - VII 442 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sediment- Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee vom 27. Juni 2024 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1228), geändert am 10. Oktober 2024 (Amtsbl. Schl.-H. 2024/35), wird wie folgt geändert: 

1 In Ziffer 1.1 Absatz 3 wird die Angabe „§ 97 Absatz 2 LWG“ mit der Angabe „§ 92 Absatz 2 LWG“ ersetzt. 2 Ziffer 3.1 wird wie folgt gefasst: „3.1 Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind einzelne oder mehrere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die förderfähige gewerbliche Häfen, betrieblich erforderliche Anleger und/oder Sportboothäfen im Gel tungsbereich des Landesrechts betreiben oder die Unterhaltungslast für diese Anlagen im Geltungsbereich des Landesrechts tragen. Zuwendungsfähig sind Hafenbetreiber bzw. Sportboothafenbetreiber mit Sitz im Land Schleswig-Holstein. Sportboothafenbe treiber mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein sind antragsberechtigt, wenn sich deren Sportboothafen, in dem die Fördermaßnahme umgesetzt werden soll, in Schleswig-Holstein befindet.“ 3 Abschnitt 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung wird wie folgt gefasst: „5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung *) Ändert Bek. vom 27. Juni 2024, Gl.Nr. 6604.17 1 Amtsblatt für Schleswig-Holstein - Nummer 2025/102 vom 21. März 5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzie rung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bei gewerblichen Häfen oder betrieblich erforderlichen Anlegern bis zu 60 % bzw. Sportboothäfen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen kann die Anteilsfinanzierung bei gewerblichen Häfen oder betrieb lich erforderlichen Anlegern bis zu 80 % bzw. bei Sportboothäfen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ausnahmefälle liegen bei gewerblichen Häfen oder betrieblich erforderlichen Anlegern bzw. Sportboothäfen vor, wenn- diese auf einer Insel oder Hallig liegen und diese nur über Schienenverbindung oder Fährverbindung zu erreichen sind oder- falls eine Maßnahme im gewerblichen Hafen oder betrieblich erforderlichen Anle ger bzw. Sportboothafen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (§ 2 GkZ) durchgeführt wird. 5.2 Unterhaltungsmaßnahmen für gewerbliche Häfen und betrieblich erforderliche Anleger mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 10.000,- € werden nicht gefördert. Unterhaltungsmaßnahmen für Sportboothäfen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 5.000,- € werden nicht gefördert. 5.3 Bei Sportboothäfen kann auf Antrag eine pauschalierte Förderung der Sediment- Beseitigung erfolgen. Als Kosten für Sedimentbeseitigungsarbeiten können pauschal 5,00 € je m3 angesetzt werden, für die dazugehörige obligatorische Kontrollpeilung 5.500,00 €. Die Fördersumme ergibt sich aus den Quoten gemäß Nr. 5.1. 5.4 Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung gelten die dort genannten Höchstbeträge.“ Schleswig-Holstein Verköndungs- und Bekanntmachungsstelle am 03.03.2025

Der Vorstand

Die Seite wird zur Zeit überarbeitet! Kontakt s. unten:

1. Vors.

Bernd Sitter

berndsitter@gmx.de

0176-44663799

2. Vors.

N.N.

 

Schatzmeister

Rainer Lutterbey

rainer@lutterbey.eu

0157-79065376

Schrift-und Pressewart

N.N.

Umwelt Beauftragter

Wilfied Röhl

Jugend- und Sportwart /
Dopingbeauftragter
 

Stephanie Marek

stephanie@jmg-sh.de

0157-88370015

Moin moin,
mein Name ist Bernd Sitter und ich bin der 1. Vorsitzende des MYV-SH.

Haben sie Fragen zum Verband oder möchten Mitglied werden? Sie können mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben.

Viele Grüße

Bernd Sitter

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.